vertragsbestimmungen der discountfit company ag für selbstbedienungs-fitnesscenter
1. Die discountfit company ag, Warpelstrasse 3, 3186 Düdingen (Gesellschaft), stellt dem Mitglied in ihren Selbstbedienungs-Fitnesscentern (Center) unter anderem Ausdauer- und Fitnessgeräte, Freihantelbereiche sowie Infrastruktur (Einrichtungen) während der Öffnungszeiten zur nicht exklusiven Nutzung zur Verfügung.
Die Mitgliedschaft ist persönlich und kann nicht übertragen werden. Das Mindestalter beträgt 16 Jahre, wobei Personen unter 18 Jahren die Einwilligung der Erziehungsberechtigten benötigen. Die Nutzung der Einrichtungen durch das Mitglied ist auf die Dauer bzw. Gültigkeit des vorliegenden Vertrags beschränkt und erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Seitens der Gesellschaft besteht für das Mitglied kein Versicherungsschutz. Für Personen, welche längere Zeit keinen Sport mehr gemacht haben, gesundheitliche Beschwerden aufweisen oder an Krankheiten gelitten haben, ist eine sportärztliche Untersuchung vor Vertragsabschluss angezeigt. Mit dem Vertragsabschluss bestätigt das Mitglied, keinerlei Gesundheitsbeschwerden zu haben.
2. Mit dem Vertragsabschluss, welcher entweder durch Vertragsunterzeichnung des Kunden im Tableterfassungstool vor Ort in den Centern oder durch Annahmeerklärung der Gesellschaft im Webshop erfolgt, erklärt das Mitglied ausdrücklich, von den Vertragsbestimmungen (inklusive dieser allgemeinen Vertragsbestimmungen; AGB) Kenntnis genommen zu haben und diese zu akzeptieren. Die verschiedenen Angebote der Gesellschaft zur Mitgliedschaft sind auf www.discountfit.ch ersichtlich und sind unverbindlich. Sofern der Vertragsabschluss im Webshop der Gesellschaft erfolgt, gibt der Kunde auf www.discountfit.ch durch das Absenden seiner Bestellung sein für ihn verbindliches Angebot zum Vertragsabschluss ab. Der Vertrag kommt anschliessend durch die Annahmeerklärung der Gesellschaft, die mit einer E-Mail an den Kunden verschickt wird, zustande. Die Gesellschaft behält sich vor, in begründeten Fällen Anträge abzulehnen bzw. vom Vertrag zurückzutreten.
Mit dem Vertragsabschluss erklärt das Mitglied ebenfalls, dass es mit der Handhabung der Einrichtungen vertraut ist und eigenständig und ohne Aufsicht trainieren kann. Andernfalls ist das Mitglied verpflichtet, vor Aufnahme des ersten Trainings eine entgeltliche Instruktion zu buchen, die unabhängig von der Gesellschaft erfolgt und für welche die Gesellschaft keine Haftung übernimmt.
3. Die Gesellschaft übernimmt keine Haftung für den Verlust oder die Beschädigung von Wertgegenständen und anderer Fahrnis des Mitglieds. Ebenso lehnt die Gesellschaft jede Haftung für Verletzungen oder sonstige Schäden an Personen und Gegenständen ab, die sich das Mitglied bei der vertragskonformen Ausübung der Aktivitäten zuzieht und welche nicht auf mangelhafte Einrichtungen oder vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten der Gesellschaft und deren Mitarbeiter und/oder Hilfspersonen zurückzuführen sind. Für die Folgen nicht vertragskonformer Aktivitäten besteht keine Haftung seitens der Gesellschaft.
4. Das Zutrittsmedium (Badge oder App) gilt als persönlicher, nicht übertragbarer Ausweis und ermöglicht dem Mitglied den Zutritt zu den Centern während der Öffnungszeiten. Der Zutritt oder Aufenthalt in den Centern ohne Zutrittsmedium ist unzulässig. Das Mitbringen von Begleitpersonen, auch von Kindern und Tieren, ist unzulässig.
Im Fall einer missbräuchlichen Verwendung des Zutrittsmediums (wie etwa Übertragen oder Ausleihen des Zutrittsmediums, Gewähren von Zutritt an Dritte und dergleichen) schuldet das Mitglied der Gesellschaft eine Konventionalstrafe von CHF 350.00. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt ausdrücklich vorbehalten. Die Gesellschaft behält sich zudem das Recht vor, wegen Hausfriedensbruchs und anderer Straftatbestände Anzeige zu erstatten und ein Hausverbot auszusprechen. Im Fall eines Missbrauchs des Zutrittsmediums ist die Gesellschaft zudem berechtigt, den Vertrag mit dem Mitglied mit sofortiger Wirkung zu kündigen und dessen Zutrittsmedium einzuziehen bzw. zu deaktivieren. Aus einer solchen Kündigung erwachsen dem Mitglied keinerlei Rechte auf Rückzahlung des Mitgliederbeitrags (oder sonstigem Schadenersatz). Die Bezahlung der Konventionalstrafe entbindet das Mitglied nicht von seinen Verpflichtungen unter diesen Bestimmungen.
5. Das Mitglied verpflichtet sich, die Einrichtungen sach- und bestimmungsgemäss sowie sorgfältig zu nutzen und jegliche Sachbeschädigungen zu vermeiden. Sitz- und Liegeflächen müssen mit einem Handtuch abgedeckt werden. Über-mässige Lärmentwicklung ist zu vermeiden. Die Gesellschaft behält sich vor, Schäden, die auf eine den Nutzungsbestimmungen widersprechende Handhabung zurückzuführen sind, dem Mitglied in Rechnung zu stellen.
Die von der Gesellschaft zur Verfügung gestellten Garderobenschränke dürfen vom Mitglied ausschliesslich während seiner Anwesenheit im Center genutzt werden. Die Gesellschaft ist berechtigt, darüber hinaus belegte Schränke zu öffnen und zu räumen.
Die von der Gesellschaft zur Verfügung gestellten Kundenparkplätze dürfen vom Mitglied ausschliesslich während seiner Anwesenheit im Center genutzt werden. Die Gesellschaft behält sich bei über diese Zeit hinaus belegten Parkplätzen ein für das Mitglied kostenpflichtiges Abschleppen des Fahrzeugs sowie eine Strafanzeige vor.
Die Gesellschaft ist berechtigt, eine für die Mitglieder verbindliche Hausordnung für das jeweilige Center zu erlassen. Die Hausordnung enthält insbesondere Regelungen zur zulässigen Nutzung der Einrichtungen und zur Wahrung der Rechte anderer Mitglieder. Mit dem Vertragsabschluss bestätigt das Mitglied, sowohl die geltende Hausordnung wie auch das Recht der Gesellschaft, die Hausordnung jederzeit zu ändern, zu akzeptieren. Im Fall von Verstössen gegen die Hausordnung oder gegen Weisungen des Personals der Gesellschaft gemäss Ziff. 7 ist die Gesellschaft zudem nach vorgängig erfolgter Verwarnung berechtigt, den Vertrag mit dem Mitglied mit sofortiger Wirkung zu kündigen und dessen Zutrittsmedium einzuziehen bzw. zu deaktivieren. Aus einer solchen Kündigung erwachsen dem Mitglied keinerlei Rechte auf Rückzahlung des Mitgliederbeitrags (oder sonstigem Schadenersatz).
6. Es ist untersagt, im Center zu essen sowie zu rauchen, alkoholische Getränke oder andere Suchtmittel zu konsumieren. Ferner ist es dem Mitglied untersagt, verschreibungspflichtige Arzneimittel und Medikamente, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen und/oder sonstige Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Mitgliedes steigern sollen (wie etwa Anabolika und dergleichen), in das Center mitzubringen. Ebenso ist es dem Mitglied untersagt, solche Mittel entgeltlich oder unentgeltlich anderen Mitgliedern oder Dritten im Center anzubieten, zu vermitteln, zu verschaffen, zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen.
Im Fall eines Verstosses gegen diese Bestimmung schuldet das Mitglied der Gesellschaft eine Konventionalstrafe von CHF 350.00, und die Gesellschaft ist berechtigt, den Vertrag mit dem Mitglied mit sofortiger Wirkung zu kündigen und dessen Zutrittsmedium einzuziehen bzw. zu deaktivieren. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt ausdrücklich vorbehalten. Aus einer solchen Kündigung erwachsen dem Mitglied keinerlei Rechte auf Rückzahlung des Mitgliederbeitrags (oder sonstigem Schadenersatz). Die Bezahlung der Konventionalstrafe entbindet das Mitglied nicht von seinen Verpflichtungen unter diesen Bestimmungen. Die Gesellschaft behält sich zudem das Recht vor, Strafanzeige zu erstatten.
7. Das Personal der Gesellschaft ist berechtigt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebs, der Ordnung und Sicherheit oder der Einhaltung der Hausordnung nötig ist, Weisungen zu erteilen. Diesen Weisungen ist Folge zu leisten. Bei Kontrollen muss sich das Mitglied durch sein Zutrittsmedium ausweisen.
8. Das Mitglied nimmt zur Kenntnis und erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die Center aus Sicherheitsgründen permanent mittels Video-Systemen überwacht werden. Zudem können die Ein- und Austrittszeiten des Mitglieds neben Sicherheitsgründen auch zur Sicherstellung des berechtigten Zutritts und für statistische Zwecke elektronisch erfasst werden.
9. Der Vertrag zwischen den Parteien wird für eine feste Dauer von 12 (zwölf) Monaten (Easy Abo) abgeschlossen, beginnend mit dem Startdatum gemäss Vertrag.
Bei Vertragsabschluss wird eine einmalige Bearbeitungsgebühr für die Vertragserfassung von CHF 30.00 erhoben. Das Mitglied ist verpflichtetet, das Zutrittsmedium jederzeit sorgfältig aufzubewahren und der Gesellschaft einen Diebstahl, Verlust oder Missbrauch des Zutrittsmediums zur Vornahme der Sperrung unverzüglich per E-Mail an info@discountfit.ch mitzuteilen. Für das Ausstellen eines neuen physischen Zutrittsmediums wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 30.00 erhoben. Das Aktivieren des elektronischen Zutrittsmediums ist kostenlos.
Der Vertrag verlängert sich jeweils stillschweigend um den Zeitraum der ursprünglichen Vertragsdauer, sofern der Vertrag nicht von einer Partei 30 (dreissig) Tage vor dessen Ablauf schriftlich gekündigt wird.
Wird der Vertrag im Zusammenhang mit einer Testzeit abgeschlossen (Test Abo), können die Einrichtungen während der Testzeit unentgeltlich genutzt werden. Es gelten (mit Ausnahme von Ziff. 9. Abs. 5 sowie Ziff. 12 Abs. 4 und 5) die Bestimmungen dieser AGB, wobei während der Testzeit eine Kündigungsfrist von einem Tag gilt. Die Kündigung während der Testzeit ist per E-Mail an info@discountfit.ch zu senden. Die Beweislast für den Eingang der E-Mail bei der Gesellschaft trägt das Mitglied. Sofern während der Testzeit auf eine Kündigung verzichtet wird oder keine fristgerechte Kündigung des Test Abos erfolgt, tritt zwischen den Parteien nach Ablauf der Testzeit ein Vertrag für eine feste Dauer von 12 (zwölf) Monaten (Easy Abo) gemäss dieser Ziff. 9 Abs. 1 und 2 in Kraft, welcher sich gemäss obenstehenden Bestimmungen jeweils stillschweigend um den Zeitraum der ursprünglichen Vertragsdauer (d.h. um 12 (zwölf) Monate) verlängert, sofern der Vertrag nicht von einer Partei 30 (dreissig) Tage vor dessen Ablauf schriftlich gekündigt wird (Ziff. 9 Abs. 3).
Wird der Vertrag für eine Dauer von einem Monat (Flex Abo) abgeschlossen, beginnt er mit dem Startdatum gemäss Vertrag. Es gelten (mit Ausnahme von Ziff. 9 Abs. 1, 3 und 4 sowie Ziff. 12 Abs. 4 und 5) die Bestimmungen dieser AGB, wobei sich der Vertrag jeweils stillschweigend um den Zeitraum der ursprünglichen Vertragsdauer verlängert, sofern der Vertrag nicht von einer Partei 10 (zehn) Tage vor dessen Ablauf schriftlich gekündigt wird.
10. Der Mitgliederbeitrag ist bei Abschluss des Vertrags zur Zahlung fällig und bei dessen ausdrücklicher oder stillschweigender Erneuerung zu Beginn der Verlängerung. Bei vereinbarten Ratenzahlungen wird die Zahlung zudem zum vertraglich vereinbarten Termin fällig. Bei Kreditkartenzahlungen wird das hinterlegte Zahlungsmittel automatisiert im Voraus belastet. Sollte die Belastung nicht möglich sein (etwa aufgrund des Ablaufs der Kreditkarte oder wegen mangelnder Deckung), kann der Mitgliederbeitrag per Rechnung eingefordert werden. Befindet sich das Mitglied mit einer (oder mehreren) Zahlung(en) in Verzug, so werden sämtliche Zahlungen und offenen Beträge bis zum Ende der Vertragsdauer sofort zur Zahlung fällig. Die Gesellschaft kann in diesem Fall die fällige(n) Zahlung(en) und den Restbetrag, zuzüglich Verzugszinsen von 5% und Mahngebühren, bis zum Ende der Vertragsdauer in einer einmaligen Zahlung geltend machen und/oder vom Vertrag zurücktreten. Im Weiteren ist dem Mitglied der Zutritt zu den Centern ab dem ersten Tag des Verzugs nicht mehr gestattet, bis der Beitrag inklusive Verzugszinsen und Mahngebühren vollständig beglichen wird. Die Gesellschaft behält sich zudem vor, dass Zutrittsmedium des Mitglieds einzuziehen bzw. zu deaktivieren. Aus einer solchen Einziehung bzw. Deaktivierung erwachsen dem Mitglied keinerlei Rechte auf Rückzahlung des Mitgliederbeitrags (oder sonstigem Schadenersatz).
Bei Nichteinhalten der vereinbarten Zahlungstermine wird pro Mahnung eine Gebühr von CHF 20.00 erhoben. Die Gesellschaft ist weiter berechtigt, bei Einleitung einer Betreibung Inkassogebühren von CHF 50.00 sowie weitere Verzugsschäden in Rechnung zu stellen.
11. Änderungen der Mitgliederbeiträge sind jederzeit möglich. Die neuen Mitgliederbeiträge gelten für Vertragsverlängerungen, sofern die Erhöhung mindestens 10 (zehn) Tage vor Beginn der Kündigungsfrist dem Mitglied mitgeteilt wird und dieses den Vertrag nicht fristgerecht kündigt (vgl. Ziff. 9). Während laufender Vertragsperioden können Mitgliederbeiträge nur mit dem Einverständnis des Mitglieds geändert werden.
12. Das Nichtausüben der vertraglichen Aktivitäten und die Nicht- oder nur teilweise Nutzung der Einrichtungen berechtigt das Mitglied nicht zu einer Rückforderung oder Reduktion des Mitgliederbeitrags oder zu einer Kündigung und hat keine Auswirkungen auf die Vertragslaufzeit bzw. Dauer des Vertrags.
Eine vorübergehende Einschränkung oder Unmöglichkeit der Nutzung, etwa aufgrund von Reinigungs-, Revisions-, Sanierungs- und Umbauarbeiten oder aufgrund höherer Gewalt oder behördlichen Anordnungen, berechtigt das Mitglied nicht zu einer Verlängerung der Vertragslaufzeit, Rückforderung oder Reduktion des Mitgliederbeitrags (oder sonstigem Schadenersatz) oder zu einer Kündigung des Vertrags. Eine Einschränkung oder Unmöglichkeit der Nutzung kann sich auch daraus ergeben, dass das Mitglied aufgrund behördlicher oder Anordnungen der Gesellschaft ein Gesundheits-, Test-, Impf- oder sonstiges Zertifikat vorweisen muss, um die Einrichtungen nutzen zu können. Die Gesellschaft kann in solchen Fällen dem Mitglied den Ausfall der Nutzung aus Kulanz nach eigenem Ermessen gutschreiben. Das Mitglied hat aufgrund der beschränkten Platzzahl zudem allfällige Wartezeiten in Kauf zu nehmen.
Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, einzelne Standorte zu verlegen oder zu schliessen und die Betriebszeiten und die Ausstattung von Centern zu ändern. Solche Massnahmen berechtigen das Mitglied nicht zu einer Rückforderung oder Reduktion des Mitgliederbeitrags (oder sonstigem Schadenersatz) oder zu einer Kündigung des Vertrags.
Bei einem Umzug in eine andere Gemeinde, einen anderen Kanton oder in das Ausland steht dem Mitglied eines Easy Abos ein Kündigungsrecht zu, welches mit einer Frist von 30 (dreissig) Tagen zum Monatsende gegen Vorlage einer Ab- oder Anmeldebestätigung der jeweiligen Gemeinde ausgeübt werden kann. Dieses Kündigungsrecht gilt jedoch nur, sofern im Umkreis von 30 (dreissig) Kilometern zum neuen Wohnsitz (in Luftlinie gemessen) kein Center der Gesellschaft zur Verfügung steht. Der Rückerstattungsanspruch auf den Mitgliederbeitrag beschränkt sich auf die Restlaufzeit des Vertrags pro rata temporis ab Zugang der Bestätigung, abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von CHF 30.00. Dieses Kündigungsrecht gilt nicht für das Test Abo und das Flex Abo.
Das Mitglied eines Easy Abos ist zudem zu einer Vertragsübertragung berechtigt, sofern es der Gesellschaft ein zumutbares und solventes Neumitglied beibringt, welches mit der Gesellschaft einen neuen Vertrag zu den gleichen Bedingungen abschliesst und sofern kein Verzug des bisherigen Mitglieds vorliegt. Die Gesellschaft behält sich vor, in begründeten Fällen Anträge abzulehnen. Die Vertragsübertragung wird mit dem Startdatum des neuen Vertrags wirksam. Für eine Übertragung der Mitgliedschaft wird beim Neumitglied eine Bearbeitungsgebühr von CHF 30.00 erhoben. Die Möglichkeit einer Vertragsübertragung gilt nicht für das Test Abo und das Flex Abo.
13. Das Mitglied ist verpflichtet, seine Daten (wie etwa Name, Adresse, E-Mail-Adresse sowie Zahlungsmittel) jederzeit aktuell zu halten und der Gesellschaft jede Änderung per E-Mail an info@discountfit.ch unverzüglich mitzuteilen. Allfällige Kosten, die der Gesellschaft dadurch entstehen, dass das Mitglied seine Daten nicht aktuell hält, hat das Mitglied zu tragen. Die Beweislast für den Eingang der E-Mail bei der Gesellschaft trägt das Mitglied.
14. Die Korrespondenz der Gesellschaft mit den Mitgliedern erfolgt grundsätzlich elektronisch per E-Mail. Sollten E-Mails an das Mitglied nicht zugestellt werden können (wie etwa bei falschen oder nicht aktuellen E-Mail-Adressen oder vollen E-Mail-Postfächern), so ist eine Haftung der Gesellschaft ausgeschlossen. Eine Kündigung durch das Mitglied hat, vorbehältlich von Ziff. 9 Abs. 4 (Test Abo), schriftlich zu erfolgen. Die Beweislast für den Eingang einer Kündigung bei der Gesellschaft trägt das Mitglied.
15. Die Gesellschaft kann ihre Dienstleistungen teilweise an Dritte auslagern, insbesondere in den Bereichen Abwicklung von Geschäftsprozessen, IT-Sicherheit und Systemsteuerung, Marktforschung, Berechnung von geschäftsrelevanten Kredit- und Marktrisiken sowie der Administration von Vertragsverhältnissen (wie etwa Antrags- und Vertragsabwicklung, Inkasso, Kommunikation). Die Gesellschaft behält sich zudem vor, Bonitätsauskünfte über mögliche Neumitglieder und Mitglieder einzuholen sowie Zahlungserfahrungen und weitere Daten, auch im Rahmen der Einforderung von fälligen Zahlungen, an Inkassounternehmen weiterzugeben. Das Mitglied ist damit einverstanden, dass die Gesellschaft zu diesem Zweck im Rahmen der anwendbaren Datenschutzbestimmungen seine Daten an Dritte bekanntgeben, übertragen und von diesen bearbeiten lassen kann.
16. Diese AGB gelten für alle Center der Gesellschaft und stellen einen integrierenden Vertragsbestandteil dar. Die Gesellschaft ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft jederzeit einseitig zu ändern. Die Gesellschaft setzt das Mitglied über deren Änderung in Kenntnis, etwa durch eine Publikation in den Centern oder online. Die jeweils geltenden AGB werden ebenfalls online publiziert. Mit der Nutzung der Einrichtungen nimmt das Mitglied von den geänderten AGB Kenntnis und akzeptiert diese ausdrücklich.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit dieser AGB, des Vertrags sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt. Zwingende gesetzliche Bestimmungen gehen diesen Vertragsbestimmungen vor. Bei Widersprüchen zwischen der deutschen, französischen und der englischen Fassung dieser AGB gilt ausschliesslich die deutsche Fassung.
Die Rechtsbeziehung des Mitglieds mit der Gesellschaft untersteht schweizerischem Recht. Soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen zur Anwendung kommen, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand am Sitz der Gesellschaft.
Version 2023/01